Scheinminderjährig.
Juni 24, 2008
Holla die Waldfee. Wie soll das denn umgesetzt werden?
„Weiterhin offen bleibt indes, wie künftig seitens der Gerichte mit dem Thema „Scheinminderjährigkeit“ umgegangen wird. So sollen nach neuer Rechtslage auch diejenigen pornographischen Inhalte strafbar sein, in denen Darstellerinnen und Darsteller lediglich minderjährig (jünger als 18 Jahre) wirken, de facto die Volljährigkeit aber bereits erlangt haben.“
Covergesichtskontrolle auf jedem Pornofilm. Hab ja sonst nichts zu tun hier. Falls man überhaupt noch was erkennt, denn:
„Die Größe des FSK-Siegels auf DVD-Covern wird ab dem 01.09.2008 ein Ausmaß von 1200 Quadratmillimetern einnehmen müssen, dies entspricht einer umgerechneten Größe von 3,5 x 3,5 Zentimetern.“